Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

6. Kapitel: Schlussbestimmungen
1. Abschnitt: Vollzug
< Art. 35 Eidgenössische Kommission für Tierversuche
> Art. 37 Zielvereinbarung

Art. 36 Tierversuchsstatistik

Die zuständige Bundesbehörde veröffentlicht jährlich eine Statistik über sämtliche in der Schweiz durchgeführten Tierversuche. Sie informiert die Öffentlichkeit über Fragen betreffend Tierversuche und über gentechnische Veränderungen an Tieren.

Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen