Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

> Art. 2 Umschreibung der Objekte

Art. 1 Bundesinventar

1 Das Bundesinventar der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung (Moorlandschaftsinventar) umfasst die im Anhang 1 aufgezählten Objekte.

2 Das Inventar ist nicht abschliessend; es ist regelmässig zu überprüfen und nachzuführen.


Stand am 1. Dezember 2008
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen