Anhang 21
(Art. 2)
Umschreibung der Auengebiete von nationaler Bedeutung
1 Der Text dieses Anhangs und seiner Änd. wird in der AS nicht veröffentlicht (siehe AS 2003 4131, 2007 2551). Nach Art. 2 Abs. 2 kann er jederzeit beim Bundesamt für Umwelt und bei den Kantonen eingesehen werden.
Stand am 1. Januar 2008
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen