Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

> Art. 2 Umschreibung der Objekte

Art. 1 Bundesinventar

Das Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung (Aueninventar) umfasst die im Anhang 1 aufgezählten Objekte.


Stand am 1. Januar 2008
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen