2. Abschnitt: Unterstützung von Naturschutz, Heimatschutz und Denkmalpflege durch den Bund
< Art. 4a Finanzhilfen im Einzelfall
> Art. 5 Beitragsbemessung
Art. 4b1 Gesuch
1 Der Kanton reicht das Gesuch um Finanzhilfen beim BAFU, BAK oder ASTRA ein.
2 Das Gesuch um eine globale Finanzhilfe muss Angaben enthalten über:
- a.
- die zu erreichenden Programmziele;
- b.
- die zur Zielerreichung voraussichtlich notwendigen Massnahmen und deren Durchführung;
- c.
- die Wirksamkeit der Massnahmen.
1 Eingefügt durch Ziff. I 4 der V vom 7. Nov. 2007 über die Neugestaltung des Finanzausgleichs und die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 5823).
Stand am 1. März 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen