5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
< Art. 17
> Art. 19 Inkrafttreten
Art. 18 Änderung bisherigen Rechts
1 Die Änderung kann unter AS 2000 1555 konsultiert werden.
Stand am 1. Oktober 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen