3. Abschnitt: Erhebungen
< Art. 8 Omnibus-Statistiken
> Art. 10 Integrationselemente
Art. 9 Erhebungsprogramm
1 Die Übersicht über die Grundgesamtheiten und Erhebungsmerkmale (Erhebungsprogramm) enthält für die Gesamtheit der Statistiken der Volkszählung:
- a.
- die Erhebungen im Rahmen des Standardprogramms des Bundes;
- b.
- die Aufstockungsmöglichkeiten der Kantone;
- c.
- die harmonisierten Schlüsselmerkmale.
2 Das Bundesamt für Statistik (BFS) erarbeitet das Erhebungsprogramm in Zusammenarbeit mit den Kantonen und konsultiert diese vor Programmänderungen.
3 Es publiziert das Erhebungsprogramm.
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen