Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

3. Abschnitt: Erhebungen
< Art. 8 Omnibus-Statistiken
> Art. 10 Integrationselemente

Art. 9 Erhebungsprogramm

1 Die Übersicht über die Grundgesamtheiten und Erhebungsmerkmale (Erhebungsprogramm) enthält für die Gesamtheit der Statistiken der Volkszählung:

a.
die Erhebungen im Rahmen des Standardprogramms des Bundes;
b.
die Aufstockungsmöglichkeiten der Kantone;
c.
die harmonisierten Schlüsselmerkmale.

2 Das Bundesamt für Statistik (BFS) erarbeitet das Erhebungsprogramm in Zusammenarbeit mit den Kantonen und konsultiert diese vor Programmänderungen.

3 Es publiziert das Erhebungsprogramm.

Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen