1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
> Art. 2 Begriffe
Art. 1 Gegenstand
Diese Verordnung regelt die Statistiken und Erhebungen der Volkszählung und legt die Grundsätze für deren Durchführung fest.
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen