1. Kapitel: Turnen und Sport in der Schule
2. Abschnitt: Turn- und Sportunterricht an Berufsschulen
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Art. 5
Für den Turn- und Sportunterricht an Berufsschulen gilt die Verordnung vom 14. Juni 19761 über Turnen und Sport an Berufsschulen.
Stand am 1. Januar 2012
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