414.711.43
Verordnung des EVD
über die Anerkennung von Agenturen zur Prüfung
und Akkreditierung von Fachhochschulen und ihren
Studiengängen
(FH-Akkreditierungsagenturenverordnung)
vom 4. Mai 2007 (Stand am 15. Mai 2007)
2. Abschnitt: Voraussetzungen, Verfahren und Befristung der Anerkennung von Agenturen
Art. 2 VoraussetzungenArt. 3 Verfahren
Art. 4 Befristung
3. Abschnitt: Prüfung und Akkreditierung durch die Agenturen
Art. 5 Geltung der AkkreditierungsrichtlinieArt. 6 Verfahren bei der Prüfung von Akkreditierungsgesuchen
Art. 7 Verfahren bei der Akkreditierung von Studiengängen
Art. 8 Prüfung der Gesuche
4. Abschnitt: Verantwortlichkeit und Aufsicht
Art. 9 Verantwortlichkeit und Meldepflicht der AgenturenArt. 10 Geheimnis- und Datenschutz
Art. 11 Aufsicht und Auskunftspflicht
Anhang Standards für Akkreditierungsagenturen
Stand am 15. Mai 2007
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen