Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

1. Kapitel: Fachhochschulen nach Artikel 1 Absatz 1 FHSG
2. Abschnitt: Kriterien für die Errichtung und Führung einer Fachhochschule
< Art. 8–9
> Art. 11 Zielvorgaben des Bundes

Art. 10 Qualitätskontrolle und Evaluation

(Art. 14 Abs. 2 Bst. f FHSG)

Die Fachhochschule wendet ein System der Qualitätskontrolle und internen Evaluation an, das auch die Beurteilung durch die Studierenden einschliesst.


Stand am 1. Januar 2013
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen