Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

2. Abschnitt: Fachhochschulen
< Art. 1b Förderung der Durchlässigkeit
> Art. 3 Aufgaben

Art. 2 Stellung

Fachhochschulen sind Ausbildungsstätten der Hochschulstufe, die grundsätzlich auf einer beruflichen Grundausbildung aufbauen.


Stand am 1. Januar 2007
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen