Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

1. Abschnitt: Bildungsangebot
< Art. 1 Ausbildungen
> Art. 3 Unterzeichnung der Abschlussdokumente

Art. 2 Weiterbildungen
Das EHB bietet folgende Weiterbildungen an:
a.
Weiterbildungslehrgänge mit Weiterbildungszertifikat (Certificate of Advanced Studies CAS), Weiterbildungsdiplom (Diploma of Advanced Studies DAS) oder Weiterbildungsmasterdiplom (Master of Advanced Studies MAS);
b.
Weiterbildungslehrgänge im Bereich Ausbildung der Ausbildenden, namentlich solche, die zum Zertifikat des Schweizerischen Verbandes für Weiterbildung (SVEB-Zertifikat) oder zum Eidgenössischen Fachausweis Ausbilderin/Ausbilder führen;
c.
Weiterbildungsmodule mit Vergabe von Kreditpunkten nach den Bologna-Richtlinien vom 4. Dezember 20031 (ECTS-Kreditpunkten) als eigenständige Weiterbildungsangebote, die an die Weiterbildungslehrgänge nach den Buchstaben a und b angerechnet werden können;
d.
Kurse für Expertinnen und Experten in Qualifikationsverfahren mit Testat (Art. 50 BBV2);
e.
Weiterbildungskurse mit Testat;
f.
Weiterbildungsangebote im Auftrag Dritter (Art. 5 EHB-Verordnung).


Stand am 1. Januar 2013
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen