Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
< Art. 4 Anrechnung bereits erbrachter Bildungsleistungen
> Art. 6 Begriffe

Art. 5 Private Anbieter

(Art. 11 BBG)

Die Kantone berücksichtigen bei der Festlegung eines bedarfsgerechten Angebots an Berufsfachschulen und überbetrieblichen Kursen insbesondere private Angebote, deren Besuch für Lernende unentgeltlich ist.


Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen