3. Kapitel: Höhere Berufsbildung
< Art. 27 Aufsicht
> Art. 29
Art. 28 Höhere Fachschulen
(Art. 29 Abs. 3 BBG)
Die höheren Fachschulen werden in einer Verordnung des Departements über die Bildungsgänge der höheren Fachschulen geregelt.
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen