Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

3. Kapitel: Höhere Berufsbildung
< Art. 27 Aufsicht
> Art. 29

Art. 28 Höhere Fachschulen

(Art. 29 Abs. 3 BBG)

Die höheren Fachschulen werden in einer Verordnung des Departements über die Bildungsgänge der höheren Fachschulen geregelt.


Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen