2. Kapitel: Berufliche Grundbildung
2. Abschnitt: Bildungsverordnungen
< Art. 12 Inhalte
> Art. 14 Lehrbetriebsverbund
Art. 13 Antrag und Erlass
(Art. 19 Abs. 1 BBG)
1 Antrag auf Erlass einer Bildungsverordnung können Organisationen der Arbeitswelt im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 stellen.
2 Das Gesuch ist beim Bundesamt mit einer schriftlichen Begründung einzureichen.
3 Die Ausgestaltung und Inkraftsetzung der Bildungsverordnungen durch das Bundesamt setzt die Mitwirkung der Kantone und von Organisationen der Arbeitswelt voraus.
4 Das Bundesamt stellt die Koordination mit und zwischen den interessierten Kreisen und den Kantonen sicher. Kommt keine Einigung zustande, so entscheidet das Bundesamt unter Berücksichtigung des Gesamtnutzens für die Berufsbildung und allfälliger sozialpartnerschaftlicher Regelungen.
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen