1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
< Art. 2 Gegenstand und Geltungsbereich
> Art. 4 Entwicklung der Berufsbildung
Art. 3 Ziele
Dieses Gesetz fördert und entwickelt:
- a.
- ein Berufsbildungssystem, das den Einzelnen die berufliche und persönliche Entfaltung und die Integration in die Gesellschaft, insbesondere in die Arbeitswelt, ermöglicht und das ihnen die Fähigkeit und die Bereitschaft vermittelt, beruflich flexibel zu sein und in der Arbeitswelt zu bestehen;
- b.
- ein Berufsbildungssystem, das der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe dient;
- c.
- den Ausgleich der Bildungschancen in sozialer und regionaler Hinsicht, die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann sowie die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen;
- d.
- die Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Bildungsgängen und -formen innerhalb der Berufsbildung sowie zwischen der Berufsbildung und den übrigen Bildungsbereichen;
- e.
- die Transparenz des Berufsbildungssystems.
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen