Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

6. Abschnitt: Schlussbestimmungen
< Art. 19 Änderung bisherigen Rechts

Art. 20 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.


Stand am 5. Dezember 2008
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen