3. Kapitel: Schlussbestimmungen
< Art. 36a Wirksamkeit für andere Gesetze
> Art. 37a Übergangsbestimmung zur Änderung vom 4. Oktober 1996
Art. 37 Übergangsbestimmung
1 Dieses Gesetz findet auch Anwendung auf die im Zeitpunkt seines Inkrafttretens anhängigen amerikanischen Ersuchen um Rechtshilfe in Strafsachen, sofern gegen die darüber vor diesem Zeitpunkt getroffen Verfügungen kein Rechtsmittel ergriffen worden ist.
2 Für die Erledigung von Ersuchen, die in diesem Zeitpunkt Gegenstand von Beschwerden oder Einsprachen sind, bleiben die früheren Verfahrens- und Zuständigkeitsbestimmungen anwendbar.
Stand am 13. Juni 2006
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