1. Kapitel: Ausführung des Vertrags im allgemeinen
4. Abschnitt: Abschluss des Rechtshilfeverfahrens; Rechtsmittel
< Art. 17b Beschwerdegründe
> Art. 18 Verwaltungsbeschwerde
Art. 17c1 Beschwerdefrist
Die Beschwerdefrist gegen die Schlussverfügung beträgt 30 Tage, gegen eine Zwischenverfügung zehn Tage ab der schriftlichen Mitteilung der Verfügung.
1 Eingefügt durch Anhang Ziff. 33 des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (SR 173.32).
Stand am 13. Juni 2006
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen