6. Kapitel: Schlussbestimmungen
< Art. 58
> Art. 60 Referendum und Inkrafttreten
Art. 59 Änderung bisherigen Rechts
1 Die Änderungen können unter AS 2002 1493 konsultiert werden.
Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen