Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

351.201.11

Verordnung

über die Ausdehnung des Geltungsbereichs des Bundesbeschlusses über die Zusammenarbeit mit den Internationalen Gerichten zur Verfolgung von schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts
auf den Spezialgerichtshof für Sierra Leone

vom 12. Februar 2003 (Stand am 25. Februar 2003)

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf Artikel 1 Absatz 2 des Bundesbeschlusses vom 21. Dezember 19951 über die Zusammenarbeit mit den Internationalen Gerichten zur Verfolgung von schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts,

verordnet:

Art. 1

Art. 2

 AS 2003 361


1 SR 351.20


Stand am 11. Juli 2006
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen