351.201.11
Verordnung
über die Ausdehnung des Geltungsbereichs des Bundesbeschlusses über die Zusammenarbeit mit den Internationalen Gerichten zur Verfolgung von schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts
auf den Spezialgerichtshof für Sierra Leone
vom 12. Februar 2003 (Stand am 25. Februar 2003)
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 1 Absatz 2 des Bundesbeschlusses vom 21. Dezember 19951 über die Zusammenarbeit mit den Internationalen Gerichten zur Verfolgung von schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts,
verordnet:
Art. 2
Stand am 11. Juli 2006
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