Erstes Buch: Militärstrafrecht
Erster Teil: Allgemeine Bestimmungen
Erster Titel: Geltungsbereich
< Art. 7 3. Persönlicher Geltungsbereich / Beteiligung von Zivilpersonen
> Art. 9 4.a. Jugendstrafrecht
Art. 8
Geltung des bürgerlichen Strafrechts
Die dem Militärstrafrecht unterstehenden Personen bleiben für strafbare Handlungen, die in diesem Gesetz nicht vorgesehen sind, dem zivilen Strafrecht unterworfen.
Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen