Erstes Buch: Militärstrafrecht
Erster Teil: Allgemeine Bestimmungen
Siebter Titel: Übertretungen
< Art. 59b Strafverfahren
> Art. 60a Anwendbarkeit der Bestimmungen des Ersten Teils
Art. 60
Begriff
Übertretungen sind Taten, die mit Busse bedroht sind.
Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen