Drittes Buch: Einführung und Anwendung des Gesetzes
Achter Titel: Ergänzende Bestimmungen und Schlussbestimmungen
< Art. 236a
Art. 237
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1928 in Kraft.
Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen