Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Drittes Buch: Einführung und Anwendung des Gesetzes
Achter Titel: Ergänzende Bestimmungen und Schlussbestimmungen
< Art. 236a

Art. 237

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1928 in Kraft.


Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen