Erstes Buch: Militärstrafrecht
Erster Teil: Allgemeine Bestimmungen
Zweiter Titel: Die Strafbarkeit
< Art. 18 3. Rechtmässige Handlungen und Schuld. Gesetzlich erlaubte Handlung / Schuldunfähigkeit und verminderte Schuldfähigkeit
> Art. 19 3. Rechtmässige Handlungen und Schuld. Gesetzlich erlaubte Handlung / Irrtum über die Rechtswidrigkeit
Art. 18a
Zweifelhafte Schuldfähigkeit
Besteht ernsthafter Anlass, an der Schuldfähigkeit des Täters zu zweifeln, so ordnet die Untersuchungsbehörde oder das Gericht die sachverständige Begutachtung an.
Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen