Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Erstes Buch: Militärstrafrecht
Zweiter Teil: Von den einzelnen Verbrechen oder Vergehen
Fünfzehnter Abschnitt: Verbrechen oder Vergehen gegen die Rechtspflege
< Art. 179a Strafmilderungen
> Art. 180 Disziplinarfehler

Art. 179b1

Verfahren vor internationalen Gerichten

Die Artikel 179 und 179a finden auch Anwendung auf Verfahren vor internationalen Gerichten, deren Zuständigkeit die Schweiz als verbindlich anerkennt.


1 Eingefügt durch Ziff. I 2 des BG vom 22. Juni 2001 (Rechtspflegedelikte vor internationalen Gerichten), in Kraft seit 1. Juli 2002 (AS 2002 1491 1492; BBl 2001 391).


Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen