Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

9. Titel: Rechtsmittel
2. Kapitel: Beschwerde
< Art. 393 Zulässigkeit und Beschwerdegründe
> Art. 395 Kollegialgericht als Beschwerdeinstanz

Art. 394 Ausschluss der Beschwerde

Die Beschwerde ist nicht zulässig:

a.
wenn die Berufung möglich ist;
b.
gegen die Ablehnung von Beweisanträgen durch die Staatsanwaltschaft oder die Übertretungsstrafbehörde, wenn der Antrag ohne Rechtsnachteil vor dem erstinstanzlichen Gericht wiederholt werden kann.

Stand am 1. Mai 2013
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen