9. Titel: Rechtsmittel
2. Kapitel: Beschwerde
< Art. 393 Zulässigkeit und Beschwerdegründe
> Art. 395 Kollegialgericht als Beschwerdeinstanz
Art. 394 Ausschluss der Beschwerde
Die Beschwerde ist nicht zulässig:
- a.
- wenn die Berufung möglich ist;
- b.
- gegen die Ablehnung von Beweisanträgen durch die Staatsanwaltschaft oder die Übertretungsstrafbehörde, wenn der Antrag ohne Rechtsnachteil vor dem erstinstanzlichen Gericht wiederholt werden kann.
Stand am 1. Mai 2013
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