Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Erstes Buch: Allgemeine Bestimmungen
Erster Teil: Verbrechen und Vergehen
Dritter Titel: Strafen und Massnahmen
Erster Abschnitt: Therapeutische Massnahmen und Verwahrung
< Art. 57 1. Grundsätze / Verhältnis der Massnahmen zu den Strafen
> Art. 59 2. Stationäre therapeutische Massnahmen. / Behandlung von psychischen Störungen

Art. 58

Vollzug

1 …1

2 Die therapeutischen Einrichtungen im Sinne der Artikel 59–61 sind vom Strafvollzug getrennt zu führen.


1 Aufgehoben durch Anhang 1 Ziff. II 8 der Strafprozessordnung vom 5. Okt. 2007, mit Wirkung seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1881; BBl 2006 1085).


Stand am 1. Januar 2012
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