Erstes Buch: Allgemeine Bestimmungen
Erster Teil: Verbrechen und Vergehen
Dritter Titel: Strafen und Massnahmen
Dritter Abschnitt: Strafzumessung
< Art. 49 3. Konkurrenz
> Art. 51 5. Anrechnung der Untersuchungshaft
Art. 50
4. Begründungspflicht
Ist ein Urteil zu begründen, so hält das Gericht in der Begründung auch die für die Zumessung der Strafe erheblichen Umstände und deren Gewichtung fest.
Stand am 1. Januar 2010
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