Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Erstes Buch: Allgemeine Bestimmungen
Erster Teil: Verbrechen und Vergehen
Dritter Titel: Strafen und Massnahmen
Dritter Abschnitt: Strafzumessung
< Art. 49 3. Konkurrenz
> Art. 51 5. Anrechnung der Untersuchungshaft

Art. 50

4. Begründungspflicht

Ist ein Urteil zu begründen, so hält das Gericht in der Begründung auch die für die Zumessung der Strafe erheblichen Umstände und deren Gewichtung fest.


Stand am 1. Januar 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen