Zweites Buch: Besondere Bestimmungen
Dreizehnter Titel: Verbrechen und Vergehen gegen den Staat und die Landesverteidigung
< Art. 275 3. Gefährdung der verfassungsmässigen Ordnung. / Angriffe auf die verfassungsmässige Ordnung
> Art. 275ter 3. Gefährdung der verfassungsmässigen Ordnung. / Rechtswidrige Vereinigung
Art. 275bis 1
Staatsgefährliche Propaganda
Wer eine Propaganda des Auslandes betreibt, die auf den gewaltsamen Umsturz der verfassungsmässigen Ordnung der Eidgenossenschaft oder eines Kantons gerichtet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
1 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 5. Okt. 1950, in Kraft seit 5. Jan. 1951 (AS 1951 1; BBl 1949 I 1249).
Stand am 1. Januar 2012
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