Erstes Buch: Allgemeine Bestimmungen
Erster Teil: Verbrechen und Vergehen
Erster Titel: Geltungsbereich
< Art. 1 1. Keine Sanktion ohne Gesetz
> Art. 3 3. Räumlicher Geltungsbereich. / Verbrechen oder Vergehen im Inland
Art. 2
2. Zeitlicher Geltungsbereich
1 Nach diesem Gesetze wird beurteilt, wer nach dessen Inkrafttreten ein Verbrechen oder Vergehen begeht.
2 Hat der Täter ein Verbrechen oder Vergehen vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begangen, erfolgt die Beurteilung aber erst nachher, so ist dieses Gesetz anzuwenden, wenn es für ihn das mildere ist.
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen