Zweites Buch: Besondere Bestimmungen
Fünfter Titel: Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität
< Art. 195 3. Ausnützung sexueller Handlungen. / Förderung der Prostitution
> Art. 197 4. Pornografie
Art. 1961
1 Aufgehoben durch Art. 2 Ziff. 1 des BB vom 24. März 2006 über die Genehmigung und die Umsetzung des Fakultativprotokolls vom 25. Mai 2000 zum Übereink. über die Rechte des Kindes, betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie, mit Wirkung seit 1. Dez. 2006 (AS 2006 5437; BBl 2005 2807).
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen