Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

6. Kapitel: Erbrecht
< Art. 90 II. Anwendbares Recht / 1. Letzter Wohnsitz in der Schweiz
> Art. 92 II. Anwendbares Recht / 3. Umfang des Erbstatuts und Nachlassabwicklung

Art. 91

2. Letzter Wohnsitz im Ausland

1 Der Nachlass einer Person mit letztem Wohnsitz im Ausland untersteht dem Recht, auf welches das Kollisionsrecht des Wohnsitzstaates verweist.

2 Soweit nach Artikel 87 die schweizerischen Gerichte oder Behörden am Heimatort zuständig sind, untersteht der Nachlass eines Schweizers mit letztem Wohnsitz im Ausland schweizerischem Recht, es sei denn, der Erblasser habe in der letztwilligen Verfügung oder im Erbvertrag ausdrücklich das Recht an seinem letzten Wohnsitz vorbehalten.


Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen