Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

1. Kapitel: Gemeinsame Bestimmungen
2. Abschnitt: Zuständigkeit
< Art. 5 IV. Gerichtsstandsvereinbarung
> Art. 7 VI. Schiedsvereinbarung

Art. 6

V. Einlassung

In vermögensrechtlichen Streitigkeiten begründet die vorbehaltlose Einlassung die Zuständigkeit des angerufenen schweizerischen Gerichtes, sofern dieses nach Artikel 5 Absatz 3 seine Zuständigkeit nicht ablehnen kann.


Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen