Zweiter Titel: Schuldbetreibung
II. Ort der Betreibung
< Art. 53 C. Betreibungsort bei Wohnsitzwechsel
> Art. 55 E. Einheit des Konkurses
Art. 54
D. Konkursort bei flüchtigem Schuldner
Gegen einen flüchtigen Schuldner wird der Konkurs an dessen letztem Wohnsitze eröffnet.
Stand am 1. Januar 2013
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen