Zweiter Titel: Schuldbetreibung
I. Arten der Schuldbetreibung
< Art. 37 D. Begriffe
> Art. 39 B. Konkursbetreibung / 1. Anwendungsbereich
Art. 38
A. Gegenstand der Schuldbetreibung und Betreibungsarten
1 Auf dem Wege der Schuldbetreibung werden die Zwangsvollstreckungen durchgeführt, welche auf eine Geldzahlung oder eine Sicherheitsleistung gerichtet sind.
2 Die Schuldbetreibung beginnt mit der Zustellung des Zahlungsbefehles und wird entweder auf dem Wege der Pfändung oder der Pfandverwertung oder des Konkurses fortgesetzt.
3 Der Betreibungsbeamte bestimmt, welche Betreibungsart anwendbar ist.
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen