Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Neunter Titelbis: Besondere Bestimmungen bei Trustverhältnissen
< Art. 284a A. Betreibung für Schulden eines Trustvermögens
> Art. 285 A. Zweck. Aktivlegitimation

Art. 284b

B. Konkurs eines Trustees

Im Konkurs eines Trustees wird nach Abzug seiner Ansprüche gegen das Trustvermögen dieses aus der Konkursmasse ausgeschieden.


Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen