Erster Titel: Allgemeine Bestimmungen
I. Organisation
< Art. 15 K. Aufsichtsbehörden / 2. Bundesrat
> Art. 17 M. Beschwerde / 1. An die Aufsichtsbehörde
Art. 16
L. Gebühren
1 Der Bundesrat setzt den Gebührentarif fest.
2 Die im Betreibungs- und Konkursverfahren errichteten Schriftstücke sind stempelfrei.
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen