1. Teil: Allgemeine Bestimmungen
2. Titel: Zuständigkeit der Gerichte und Ausstand
2. Kapitel: Örtliche Zuständigkeit
6. Abschnitt: Klagen aus Vertrag
< Art. 32 Konsumentenvertrag
> Art. 34 Arbeitsrecht
Art. 33 Miete und Pacht unbeweglicher Sachen
Für Klagen aus Miete und Pacht unbeweglicher Sachen ist das Gericht am Ort der gelegenen Sache zuständig.
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen