Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

9. Titel: Rechtsmittel
1. Kapitel: Berufung
2. Kapitel: Beschwerde
< Art. 318 Entscheid
> Art. 320 Beschwerdegründe

Art. 319 Anfechtungsobjekt

Mit Beschwerde sind anfechtbar:

a.
nicht berufungsfähige erstinstanzliche Endentscheide, Zwischenentscheide und Entscheide über vorsorgliche Massnahmen;
b.
andere erstinstanzliche Entscheide und prozessleitende Verfügungen:
1.
in den vom Gesetz bestimmten Fällen,
2.
wenn durch sie ein nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil droht;
c.
Fälle von Rechtsverzögerung.

Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen