9. Titel: Rechtsmittel
1. Kapitel: Berufung
2. Kapitel: Beschwerde
< Art. 318 Entscheid
> Art. 320 Beschwerdegründe
Art. 319 Anfechtungsobjekt
Mit Beschwerde sind anfechtbar:
- a.
- nicht berufungsfähige erstinstanzliche Endentscheide, Zwischenentscheide und Entscheide über vorsorgliche Massnahmen;
- b.
- andere erstinstanzliche Entscheide und prozessleitende Verfügungen:
- 1.
- in den vom Gesetz bestimmten Fällen,
- 2.
- wenn durch sie ein nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil droht;
- c.
- Fälle von Rechtsverzögerung.
Stand am 1. Januar 2012
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