1. Teil: Allgemeine Bestimmungen
2. Titel: Zuständigkeit der Gerichte und Ausstand
2. Kapitel: Örtliche Zuständigkeit
3. Abschnitt: Familienrecht
< Art. 25 Feststellung und Anfechtung des Kindesverhältnisses
> Art. 27 Ansprüche der unverheirateten Mutter
Art. 26 Unterhalts- und Unterstützungsklagen
Für selbstständige Unterhaltsklagen der Kinder gegen ihre Eltern und für Klagen gegen unterstützungspflichtige Verwandte ist das Gericht am Wohnsitz einer der Parteien zwingend zuständig.
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen