2. Kapitel: Zivil- und prozessrechtliche Bestimmungen
1. Abschnitt: Widerrechtlichkeit des unlauteren Wettbewerbs
< Art. 1
> Art. 3 Unlautere Werbe- und Verkaufsmethoden und anderes widerrechtliches Verhalten
Art. 2 Grundsatz
Unlauter und widerrechtlich ist jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossende Verhalten oder Geschäftsgebaren, welches das Verhältnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst.
Stand am 1. April 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen