Vierter Titel: Aktenheft, Patentregister und Veröffentlichungen des Instituts
Drittes Kapitel: Änderungen
1. Abschnitt: Änderungen im Bestand des Patentes
< Art. 98 c. Eintragung und Veröffentlichung
> Art. 99 Beschränkung durch den Richter
Art. 98a1 d. Beschränkung des Teilverzichts
Ein teilweiser Verzicht auf das Patent kann nicht beantragt werden, solange gegen das Patent ein Einspruch möglich oder über einen Einspruch noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist.
1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 21. Mai 2008, in Kraft seit 1. Juli 2008 (AS 2008 2585).
Stand am 1. Juli 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen