Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Zweiter Titel: Die Anmeldung
Zweites Kapitel: Der Antrag auf Erteilung des Patentes
< Art. 22 Berichtigung von Fehlern
> Art. 24 Inhalt

Art. 231 Form

Für den Antrag ist ein vom Institut zugelassenes Formular zu benützen.


1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 31. März 1999, in Kraft seit 1. Mai 1999 (AS 1999 1443).


Stand am 1. Januar 2013
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen