Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Elfter Titel: Schlussbestimmungen
Drittes Kapitel: Inkrafttreten
< Art. 134 Akteneinsicht

Art. 135

1 Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des siebenten, achten und neunten Titels am 1. Januar 1978 in Kraft.

2 Der siebente Titel tritt am 1. Juni 1978 in Kraft.

3 Der achte und der neunte Titel treten gleichzeitig mit dem sechsten Titel des Gesetzes1 (Internationale Patentanmeldungen) in Kraft.


1 Der sechste Titel ist am 1. Juni 1978 in Kraft getreten (AS 1978 550).


Stand am 1. Juli 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen