Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

3. Kapitel: Aktenheft und Markenregister
2. Abschnitt: Das Markenregister
< Art. 41 Einsichtnahme; Registerauszüge
> Art. 42 Gegenstand der Veröffentlichung

Art. 41a1 Prioritätsbeleg für schweizerische Ersthinterlegungen

Das Institut erstellt auf Antrag einen Prioritätsbeleg für eine schweizerische Ersthinterlegung.


1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 25. Okt. 1995 (AS 1995 5158). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Okt. 2006, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 4479).


Stand am 1. Juli 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen