2. Kapitel: Eintragung der Marken
1. Abschnitt: Eintragungsverfahren
< Art. 17 Materielle Prüfung
> Art. 18 Hinterlegungs- und Zuschlagsgebühr
Art. 17a1 Weiterbehandlung bei Fristversäumnis
Für die Weiterbehandlung eines wegen Fristversäumnis zurückgewiesenen Gesuchs (Art. 41 MSchG) ist eine Weiterbehandlungsgebühr zu bezahlen.
1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 25. Okt. 1995, in Kraft seit 1. Jan. 1996 (AS 1995 5158).
Stand am 1. Juli 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen