1. Titel: Marken
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
2. Abschnitt: Entstehung des Markenrechts; Priorität
< Art. 5 Entstehung des Markenrechts
> Art. 7 Priorität nach der Pariser Verbandsübereinkunft
Art. 6 Hinterlegungspriorität
Das Markenrecht steht demjenigen zu, der die Marke zuerst hinterlegt.
Stand am 1. Juli 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen