Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

1. Titel: Marken
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
2. Abschnitt: Entstehung des Markenrechts; Priorität
< Art. 4 Eintragung zugunsten Nutzungsberechtigter
> Art. 6 Hinterlegungspriorität

Art. 5 Entstehung des Markenrechts

Das Markenrecht entsteht mit der Eintragung im Register.


Stand am 1. Juli 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen